2016-06-01: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.07.2014. Die Gesellschafterversammlung vom 19.05.2016 hat die Änderung des § 1 (Firma, bisher 'Cibus Handelsgesellschaft mbH', und Sitz, bisher Bordesholm, Amtsgericht Kiel HRB 15937 KI ) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Christophstraße 10, 80538 München. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit genehmigungsfreien Waren aller Art, insbesondere mit Lebensmitteln/Delikatessen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Marquardt, Rüdiger, Negenharrie, *03.12.1954, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat am 17.07.2014 mit der Hadron Business-Service AG mit dem Sitz in Negenharrie (Amtsgericht Kiel HRB 10387 KI) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 17.07.2014 zugestimmt.
2019-02-21: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Marquardt, Rüdiger, Negenharrie, *03.12.1954. Bestellt: Geschäftsführer: Gerhard, Konstantin, München, *26.09.1984, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-11-14: Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 17.7.2014 mit der Hadron Business-Service AG mit dem Sitz in Tutzing, früher in Negenharrie (Amtsgericht München HRB 222769, früher AG Kiel HRB 10387) ist durch Kündigung zum 31.12.2019 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.