2007-02-05: Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in 1 Abs. 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Butsch & Meier GmbH Arbeitsbühnen und Stapler. Einzelprokura: Meier-Butsch, Michaela, Bühl, *19.08.1971.
2018-07-03: Bestellt als Geschäftsführer: Kulawik, Stephan, Mönchengladbach, *07.02.1968; Rybicki, Patrick, Gruson/Frankreich, *20.08.1959, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Butsch, Dieter, Bühl, *05.01.1964. Prokura erloschen: Meier-Butsch, Michaela, Bühl, *19.08.1971. Einzelprokura: Leppert, Vera Beatrix, Ottersweier, *23.04.1968.
2019-04-23: Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; es wurde insbesondere § 2 geändert. Gegenstand geändert; nun: Die An- und Vermietung, die Vermittlung, der An- und Verkauf und die Wartung und Reparatur von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen, insbesondere von Arbeitsbühnen, Fahrgerüsten, Staplern und Hebezeugen, Kranen und Containern, die Durchführung von Trainings und Schulungen bezüglich solcher Maschinen, Geräte und Fahrzeuge sowie die Erbringung aller mit dem Unternehmensgegenstand zusammenhängenden Dienstleistungen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten. Einzelprokura: Kranz, Marcus, Bötzingen, *31.03.1979. Prokura erloschen: Leppert, Vera Beatrix, Ottersweier, *23.04.1968. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.04.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.04.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Butsch & Meier Freiburg GmbH Arbeitsbühnen und Stapler", Teningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 701571) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-06-18: Nicht mehr Geschäftsführer: Kulawik, Stephan, Mönchengladbach, *07.02.1968. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.06.2021 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kiloutou Deutschland GmbH", Oststeinbek (Amtsgericht Lübeck HRB 3496) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-06-24: Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 22.06.2021 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.