2011-08-25: (ist das Halten und Verwalten, Betreiben und Instandhalten von Energieversorgungsnetzen zur Versorgung der Bevölkerung, der öffentlichen Einrichtungen, der Industrie und des Gewerbes für das Stadtgebiet der Stadt Butzbach mit leitungsgebundener Energie sowie die Durchführung weiterer Versorgungsaufgaben und alle zu den vorgenannten Unternehmensgegenständen gehörenden und ähnlichen Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Himmrichsweg 2, 35510 Butzbach. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Durch Gesellschafterbeschluss können persönlich haftende Gesellschafter ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft vorzunehmen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Butzbacher Netzbetrieb Verwaltungs GmbH, Butzbach (Friedberg (Hessen) HRB 7308), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-10-13: Einzelprokura: Braun, Helmut, Wetzlar, *30.10.1961. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Energie und Versorgung Butzbach GmbH mit Sitz in Butzbach (AG Friedberg (Hessen), HRB 2556) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen.
2013-09-19: Prokura erloschen: Braun, Helmut, Wetzlar, *30.10.1961. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der OBERHESSISCHE VERSORGUNGS- BETRIEBE AKTIENGESELLSCHAFT mit Sitz in Friedberg (Hessen) (Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 138) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.