2009-09-02: Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.Weiter wurde eine Änderung in § 3 Abs. 2 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen. Geschäftsanschrift: Gewerbestraße 2f, 44866 Bochum. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Gegenstand des Unternehmens ist a) die Vornahme von Ausschachtungen, Abbrüchen, Erdbewegungen, Garten- und Landschaftsbau, der Handel mit Baustoffen; b) die Durchführung von Transporten im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr; c) das Einsammeln und Befördern als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 52 KrW-/AbfG. Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, auch die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.
2011-05-31: Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: ist a) Straßen- & Tiefbau, Abbruch, Garten- und Landschaftsbau, der Handel mit Baustoffen; b) die Durchführung von Transporten im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr; c) das Einsammeln und Befördern als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 52 KrW-/AbfG. Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen.
2013-10-21: Die Gesellschafterversammlung vom 08.10.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziff. 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Weiter wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Ziff. 2 beschlossen. Nach Änderung: Neuer Unternehmensgegenstand: ist a) Straßen- & Tiefbau, Abbruch, Garten- und Landschaftsbau, der Handel mit Baustoffen; b) die Durchführung von Transporten im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr; c) das Einsammeln und Befördern als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 52 KrW-/AbfG; d) die Beteiligung als geschäftsführende, persönlich haftende Gesellschafterin an anderen Gesellschaften, insbesondere an der Firma Bydlowski GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen.