2008-06-16: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kachelmuß, Dieter, Heilbronn, *17.02.1961; Seufer, Arnd, Neckarsulm, *19.08.1968. Prokura erloschen: Schilling, Eberhard, Flein.
2009-06-02: Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr, Kündigungsfristen) und in § 14 (Bekanntmachungen) beschlossen. Geschäftsanschrift: Rötelstr. 31, 74172 Neckarsulm.
2009-08-03: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.07.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Schrade Sinsheim GmbH", Sinsheim (Amtsgericht Mannheim HRB 341919) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-10-04: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bihlmaier, Werner, Heilbronn, *07.07.1966. Prokura geändert, nun: Einzelprokura: Seufer, Arnd, Neckarsulm, *19.08.1968.
2012-01-02: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.12.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HSK Stahlkontor GmbH", Neckarsulm (Amtsgericht Stuttgart HRB 101325) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-11-30: Prokura erloschen: Forstner, Peter, Heilbronn, *19.05.1955. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Arlt, Joachim, Neckargemünd, *30.07.1966.