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C24 Baer Finanzservice GmbH & Co. KG

Versicherung, Einlagensicherung, Nussallee..., Minizinsen, Sparprodukte, Verwahrentgelt, Zinserträge, Risikofrei, Negativzinsen, Festgeld-Vergleich, Fahrzeugzulassung
Adresse / Anfahrt
Reitweg 11
63456 Hanau
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-09-01:
(Vermittlung von Versicherungen gemäß § 34 d GewO Vermittlung von Darlehen und Immobilien gemäß § 34 c GewO Gegenstand des Unternehmens ist ferner gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 (Nr. 1, Nr. 2) GewO die Anlagevermittlung und -beratung von Anteilen an Investmentvermögen im Rahmen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist das Unternehmen nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Anteile oder Aktien an Hedgefonds im Sinne des § 283 KAGB werden nicht vermittelt.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Reitweg 11, 63456 Hanau. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Baer Versicherungsmakler Verwaltungs GmbH, Hanau (Amtsgericht Hanau HRB 95286), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-11-11:
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.10.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen Holger Baer Finanzservice e.K. mit Sitz in Hanau als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam mit gleichzeitiger Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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