2013-02-13: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.01.2006, zuletzt geändert am 28.11.2008. Die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2013 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Bad Nauheim, Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 6406) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Rüdesheimer Straße 11, 80686 München. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Betrieb und Vermarktung von Web-Applikationen in Verbindung mit Sprachanwendungen; Konzeption, Entwicklung und Vermarktung von Kommunikationsdienstleistungen; Wiederverkauf von Telekommunikationsdienstleistungen, insbesondere in Verbindung mit Zusatzleistungen wie beispielsweise Bezahlsystemen; Softwareentwicklung, Projektmanagement und Beratung und Durchführung von Vermarktungsaktionen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Theurer, Felix, Bad Nauheim, *22.01.1966. Bestellt: Geschäftsführer: Näther, Tanja Yvonne, Gilching, *09.06.1981, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Näther, Tanja, Gilching, *09.06.1981.
2018-09-06: Die VoiceOne UG mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.