2021-10-13: Name der Firma: CAD- Coach Akademie GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Lübeck; Geschäftsanschrift: Brolingstraße 51, 23554 Lübeck; Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist das Erbringen von Bildungs- und Ausbildungsleistungen sowie Fort- und Weiterbildungen von Erwachsenen, betriebswirtschaftliche und technische Beratung, Consulting und Schulung von Privatpersonen und/oder Firmen, (Online-) Marketing und -dienstleistungen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten. Agenturdienstleistungen im Berich Online-Marketing, Verkauf und Handel von Schulungsunterlagen. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Schippel, Dirk, *07.05.1976, Bad Schwartau; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 03.09.2021
2022-01-05: Kapital: 25.200,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.12.2021 wurde das Stammkapital von 25.000,00 EUR um 200,00 EUR auf 25.200,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag in § 3 geändert. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsvertrages vom 01.12.2021 das einzelkaufmännische Unternehmen Coach Akademie Deutschland e. K. mit der Niederlassung in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRA 10190 HL) im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme als Gesamtheit übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.