2011-06-27: Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital) und 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2.363.816,00 EUR sowie die Streichung des § 6 beschlossen. Der bisherige § 7 ist nunmehr § 6 und geändert worden. 2.689.816,00 EUR.
2017-02-10: Bestellt Geschäftsführer: Dr. Dockendorf, Jörg, Bielefeld, *11.10.1978, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun Geschäftsführer: Bergmann, Christof, Wuppertal, *14.06.1960, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-03-15: Ausgeschieden Geschäftsführer: Bergmann, Christof, Wuppertal, *14.06.1960. Bestellt Geschäftsführer: Glatzel, Richard, München, *14.06.1983, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-11-01: Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Dockendorf, Jörg, Bielefeld, *11.10.1978.
2022-01-12: Bestellt Geschäftsführer: Hasselmann, Frank, Wedel, *19.11.1978, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-05-18: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schröder, Alexander, Hamburg, *05.08.1984.
2022-07-07: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.04.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Foto - Video Sauter Verwaltungs GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 48607) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.