2010-07-15: Der Verein hat im Weg der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsplan vom 25.11.2009 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 28.11.2009 Teile des Vermögens, des Betriebs "Camphill Werkstatt am Goldbach" mit allen Aktiva und Passiva ohne Grundbesitz auf die Goldbach Werkstatt Nürnberg gemeinnützige GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 26416) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-09-15: Der Verein hat im Weg der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsplan vom 25.11.2009 sowie Beschluß seiner Mitgliederversammlung vom 28.11.2009 Teile des Vermögens, des Betriebs "Karl-König-Schule" mit allen Aktiva und Passiva ohne Grundbesitz auf die Karl-König-Schule gemeinnützige GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 26708) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-09-15: Der Verein hat im Weg der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 25.11.2009 sowie Beschluß seiner Mitgliederversammlung vom 28.11.2009 Teile des Vermögens als Gesamtheit mit allen Rechten und Pflichten auf den CAMPHILL GEMEINSCHAFT NÜRNBERG e.V. mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg VR 200963) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.