2010-09-17: Entstanden durch Abspaltung von der Camphill Gemeinschaft Hausenhof e.V., Sitz Dietersheim, Landkreis Neustadt Aisch-Bad Windsheim (AG Fürth VR 200454). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Abspaltung wurde am 09.09.2010 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth VR 200454).