2021-01-27: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2020. Geschäftsanschrift: Fröhliche Morgensonne 6, 44867 Bochum. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist Handel, Import und Export, Herstellung sowie die Vermietung mit bzw. von Waren aller Art, insbesondere von Campingartikeln, Pkw-Anhängern, Wohnwagen, Wohnmobilen, PKW, Unterhaltungselektronik, Sportartikel, sowie der Messeverkauf, Eventorganisation, Softwareentwicklung. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen - insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin -, sowie andere Unternehmen zu gründen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Krämer, Michael, Mülheim, *16.03.1983, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-03-08: Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der CAMPWERK e.K. mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, HRA 7398) beschlossen. Nach Erhöhung: Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR.
2021-04-15: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 28.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 28.12.2020 das Vermögen des Inhabers Michael Friedhelm Krämer unter der Firma Campwerk e.K. in Bochum (Amtsgericht Bochumm, HRA 7398) betriebenen Unternehmens übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 18.03.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.