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CAN Managementgesellschaft mbH

Eisenwarengeschäft, E.Commerce, Hydraulikanlagen..., ELIKA, Hydraulik-Zahnradmotoren, Hydraulik-Zahnradpumpen, Aluminium Zahnradpumpen, MARZOCCHI Hydraulik, ATOS Hydraulik, Hydraulik-Ventile, Hydraulikpumpen
Adresse / Anfahrt
Salbeiweg 4
85521 Ottobrunn
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2011-10-12:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.01.2009, zuletzt geändert am 12.02.2010. Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2011 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Bad Aibling, Amtsgericht Traunstein, HRB 18880) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Salbeiweg 4, 85521 Ottobrunn. Gegenstand des Unternehmens: Vermittlung (Kauf und Verkauf) von Industrie- und Werkzeugmaschinen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fischer, Christian, Ottobrunn, *15.03.1986, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dengler, Andreas, Bad Aibling, *09.06.1984.

2012-06-13:
Die Hydraulik 24 Fluidtechnik GmbH mit dem Sitz in Ottobrunn (Amtsgericht München HRB 182401) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.10.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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