2016-05-19: Firma: VICARENURSE e.G. Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Gegenstand: Zweck der Genossenschaft ist es, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale Belange als selbständig tätige Pflegekräfte im Gesundheitswesen in Deutschland und Europa durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern.
Gegenstand des Unternehmens ist unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Ziele, insbesondere die Erbringung pflegerischer und sozialer Dienstleistungen durch die Mitglieder der Genossenschaft; die Erarbeitung und Umsetzung von Kriterien und Standards des Qualitätsmanagements für die selbständige Tätigkeit in der Pflege. Vertretungsregelung: Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Genossenschaft allein. Vorstand: 1.
Dr. Schäfer, Nicolai, *15.01.1964, Berlin; Vorstand: 2.
Schmidt-Mattila, Susanne, *21.03.1969, Berlin; Rechtsform: Eingetragene Genossenschaft; Die Satzung ist errichtet am 24.01.2016.
2019-05-24: Vorstand: 3.
Winkel, Sam, *13.01.1976, Port Verd/Spanien; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Vorstand: 1. Dr. Schäfer, Nicolai; Nicht mehr Vorstand: 2. Schmidt-Mattila, Susanne
2019-11-04: Nicht mehr Vorstand: 3. Winkel, Sam; Vorstand: 4.
Marten, Pia, *17.06.1990, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
2020-03-25: Firma: CANNOVUM HEALTH eG; Gegenstand: a) der Großhandel, die Vermittlung und Herstellung von Gesundheitsprodukten
b) die Beratung der Mitglieder, der Abschluss von im Interesse der Mitglieder liegenden Verträgen sowie sonstigen Dienstleistungen für die Mitglieder in Bezug auf Gesundheitsprodukte
c) der Erwerb und die Beteiligung an anderen Unternehmen, gleich welcher Rechtsform, welche der Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder dienen; Rechtsform: Die Satzung ist am 03.10.2019 und am 10.03.2020 geändert § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Zweck und Gegenstand) und in § 3 (Erwerb). Die bisherigen §§ 16 bis 48 sind dabei aufgehoben und durch die neuen §§ 16 bis 25 ersetzt worden.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Herabsetzung des Geschäftsanteils mit der Satzungsänderung vom 03.10.2019 und 10.03.2020 bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.