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CARIAD SE

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Major-Hirst-Straße 7
38442 Wolfsburg


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33x HR-Bekanntmachungen:

2019-12-27:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 04.12.2019. Geschäftsanschrift: Berliner Ring 2, Brieffach 1080/2, 38440 Wolfsburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und der Vertrieb von Softwarelösungen für die Automobilindustrie sowie die Beteiligung an Unternehmen aller Art, insbesondere der Softwarebranche. Grundkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Dr. Rösler, Frank, Starnberg, *21.03.1967; Senger, Christian, Tegernbach Rudelzhausen, *10.05.1974, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.

2019-12-30:
Mit der Porsche Siebte Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig, HRB 205557) als herrschendem Unternehmen ist am 04.12.2019 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen worden. Ihm hat die Hauptversammlung des beherrschten Unternehmens und die Gesellschafterversammlung des herrschenden Unternehmens jeweils am 04.12.2019 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.

2020-05-22:
Durch die Vorstandsmitglieder der Volkswagen car.SW Org Wolfsburg AG ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig am 20.05.2020 der Entwurf eines Verschmelzungsplans eingereicht worden. Es ist beabsichtigt, die Volkswagen car.SW Org Salzburg AG mit Sitz in Salzburg auf die Volkswagen car.SW Org Wolfsburg AG mit Sitz in Wolfsburg (Bundesrepublik Deutschland) nach den Vorschriften der SE-VO (EG) Nr. 2157/2001 zu einer Societas Europaea (SE) zu verschmelzen. An der Gründung der SE durch Verschmelzung sind folgende Rechtsträger beteiligt: - Volkswagen car.SW Org Salzburg AG mit Sitz in Salzburg , Rechtsform: Aktiengesellschaft, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg unter der Firmennummer FN 531541 d als übertragender Rechtsträger sowie - Volkswagen car.SW Org Wolfsburg AG mit Sitz in Wolfsburg (Bundesrepublik Deutschland), Rechtsform: Aktiengesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter der Registernummer HRB 208203 als übernehmender Rechtsträger. Gläubigern, die einen Anspruch gegen die Volkswagen car.SW Org Wolfsburg AG haben, wird Sicherheit geleistet, wenn sie binnen 6 Monaten (Art. 24 Absatz 1 SE-VO i. V. m. § 22 UmwG) nach Offenlegung / Bekanntmachung der Eintragung (Art. 15 Absatz 2 SE-VO bzw. Art. 28 SE-VO) ihre Forderung dem Grunde und der Höhe nach schriftlich geltend machen. Der Anspruch steht den Gläubigern nur insoweit zu, als sie glaubhaft machen können, dass ihre Ansprüche durch die Verschmelzung gefährdet sind und sie nicht bereits Befriedirgung verlangen können. Die Anmeldung der Forderung ist an folgende Adresse zu richten: Volkswagen car.SW Org Wolfsburg AG zu Händen des Vorstands, Berliner Ring 2, Brieffach 1080/2, 38440 Wolfsburg (Bundesrepublik Deutschland). Unter dieser Anschrift können auch kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Volkswagen car.SW Org Wolfsburg AG eingeholt werden. Die Firma der Societas Europaea (SE) wird lauten: Volkswagen car.SW Org SE. Sitz der Volkswagen car.SW org SE soll Wolfsburg sein.

2020-06-22:
Bestellt als Vorstand: Goerke, Björn, Walldorf, *14.10.1969; Dr. Hofmann, Martin, Leiferde, *22.09.1981, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.

2020-10-01:
Bestellt als Vorstand: Hilgenberg, Dirk, Schweitenkirchen, *31.10.1964, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.

2020-10-12:
Beim Handelsregister ist der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages vom 22.09.2020 eingereicht worden. Danach soll diese Gesellschaft - als übernehmende Gesellschaft - mit der TKI Automotive GmbH mit Sitz in Kösching verschmolzen werden. Da die übernehmende Volkswagen car.SW Org Wolfsburg AG im Zeitpunkt der Verschmelzung die alleinige Gesellschafterin der TKI Automotive GmbH sein wird, ist ein Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers gemäß § 62 Absatz 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich, es sei denn, Aktionäre der Volkswagen car.SW Org Wolfsburg AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, verlangen gemäß § 62 Absatz 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Gesellschaft knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital (vergleiche § 62 Absatz 2 Satz 2 UmwG). Auf dieses Recht, die Einberufung einer solchen Hauptversammlung zu verlangen, werden die Aktionäre hiermit ausdrücklich hingewiesen. Ein solches Einberufungsverlangen zwecks Beschlussfassung über die Verschmelzung ist innerhalb einer Frist von einem Monat ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich an die Volkswagen car.SW Org Wolfsburg AG zu richten.

2020-10-12:
Beim Handelsregister ist der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages vom 22.09.2020 eingereicht worden. Danach soll diese Gesellschaft - als übernehmende Gesellschaft - mit der Carmeq GmbH mit Sitz in Berlin verschmolzen werden. Da die übernehmende Volkswagen car.SW Org Wolfsburg AG im Zeitpunkt der Verschmelzung die alleinige Gesellschafterin der Carmeq GmbH sein wird, ist ein Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers gemäß § 62 Absatz 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich, es sei denn, Aktionäre der Volkswagen car.SW Org Wolfsburg AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, verlangen gemäß § 62 Absatz 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Gesellschaft knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital (vergleiche § 62 Absatz 2 Satz 2 UmwG). Auf dieses Recht, die Einberufung einer solchen Hauptversammlung zu verlangen, werden die Aktionäre hiermit ausdrücklich hingewiesen. Ein solches Einberufungsverlangen zwecks Beschlussfassung über die Verschmelzung ist innerhalb einer Frist von einem Monat ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich an die Volkswagen car.SW Org Wolfsburg AG zu richten.

2020-10-20:
Nicht mehr Vorstand: Dr. Rösler, Frank, Starnberg, *21.03.1967; Senger, Christian, Tegernbach Rudelzhausen, *10.05.1974. Bestellt als Vorstand: Neuhold, Werner, Gaimersheim, *07.02.1965, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.

2020-11-04:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.10.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 19.10.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.10.2020 Teile des Vermögens der Porsche Siebte Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig, HRB 205557) nämlich alle Aktien der übertragenden Gesellschaft an der Volkswagen Group Info Services AG mit Sitz in Wolfsburg sowie den mit der Volkswagen Group Info Services AG am 04.12.2019 / 02.12.2019 abgeschlossenen Unternehmensvertrag als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2020-11-04:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 04.11.2020 wirksam geworden.

2020-11-05:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.10.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 19.10.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.10.2020 mit der Audi Electronics Venture GmbH mit Sitz in Gaimersheim (Amtsgericht Ingolstadt, HRB 3083) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2020-12-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 10.11.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.11.2020 mit der TKI Automotive GmbH mit Sitz in Kösching (Amtsgericht Ingolstadt, HRB 6417) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2020-12-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 10.11.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.11.2020 mit der Carmeq GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg (Berlin), HRB 86104 B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2020-12-28:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 18.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.12.2020 Teile des Vermögens der Porsche Siebte Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig, HRB 205557) nämlich alle Geschäftsanteile der übertragenden Gesellschaft an der diconium digital GmbH mit Sitz in Stuttgart als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2020-12-28:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 18.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.12.2020 Teile des Vermögens der Porsche Siebte Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig, HRB 205557) nämlich alle Geschäftsanteile der übertragenden Gesellschaft an der Volkswagen Infotainment GmbH mit Sitz in Wolfsburg sowie den mit der Volkswagen Infotainment GmbH am 25.06.2014 abgeschlossenen Unternehmensvertrag als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2020-12-28:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 28.12.2020 wirksam geworden.

2020-12-28:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 28.12.2020 wirksam geworden.

2021-02-03:
Europäische Aktiengesellschaft . Satzung vom 16.06.2020. Firma mit geändertem Rechtsformzusatz neu vorgetragen: Volkswagen car.SW Org SE. Das Leitungsorgan (= der Vorstand) besteht aus mindestens zwei Personen. Die Gesellschaft wird durch zwei Mitglieder des Leitungsorgans gemeinsam oder durch ein Mitglied des Leitungsorgans gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vertretungsberechtigten mit geänderter Bezeichnung des Amtes neu vorgetragen: Mitglied des Leitungsorgans (= des Vorstands): Goerke, Björn, Walldorf, *14.10.1969; Hilgenberg, Dirk, Schweitenkirchen, *31.10.1964; Dr. Hofmann, Martin, Leiferde, *22.09.1981; Neuhold, Werner, Gaimersheim, *07.02.1965, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Entstanden durch Verschmelzung der Volkswagen car.SW Org Salzburg AG mit Sitz in Salzburg / Österreich (Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg, FN 531541 d) als übertragende Rechtsträgerin mit der Volkswagen car.SW Org Wolfsburg AG mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig, HRB 208203) als übernehmende Rechtsträgerin aufgrund des Verschmelzungsplans vom 16.06.2020 und den Zustimmungsbeschlüssen jeweils vom 16.06.2020 unter gleichzeitiger Annahme der Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft . Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Gläubigern, die einen Anspruch gegen die Gründungsgesellschaft haben, wird Sicherheit geleistet, wenn sie binnen sechs Monaten (Art. 24 Abs. 1 SE-VO i.V.m. § 22 UmwG) nach Offenlegung der Eintragung (§ 15 Abs. 2 SE-VO) ihre Forderung dem Grunde und der Höhe nach schriftlich geltend machen. Der Anspruch steht den Gläubigern nur insoweit zu, als sie glaubhaft machen können, dass ihre Ansprüche durch die Verschmelzung gefährdet sind und sie nicht bereits Befriedung verlangen können. Die Anmeldung der Forderung ist an folgende Adresse zu richten:Volkswagen car.SW Org Wolfsburg SE zu Händen des Leitungsorgans (= des Vorstands), Berliner Ring 2, Brieffach 1080/2, 38440 Wolfsburg, Bundesrepublik Deutschland.Unter dieser Anschrift können kostenlos vollständige Auskünfte zu den Modalitäten der Geltendmachung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.

2021-03-01:
Ausgeschieden als Mitglied des Leitungsorgans : Goerke, Björn, Walldorf, *14.10.1969. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Mitglied des Leitungsorgans oder einem anderen Prokuristen: Dr. Beltz-Kennecke, Philipp, München, *14.10.1983; Ebert, Lars, Braunschweig, *18.04.1971; Dr. Haack, Tim Jonas, Berlin, *17.09.1982; Hecht, Maike, Braunschweig, *04.03.1984; Dr. Kork, Philipp, Hannover, *22.02.1977; Pollex, Alf, Wolfenbüttel, *01.07.1967; Dr. Schmidt-Clausen, Riclef, Eichstätt, *08.02.1969; Sempf, Karl, Berlin, *17.09.1969; Dr. Traub, Matthias, Tübingen, *26.03.1977; Trolin, Alexis, Grünwald, *12.03.1969; Wintergerst, Michael, Rettigheim, *31.10.1976.

2021-03-10:
Eine aktuelle Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2021-03-26:
Die Hauptversammlung vom 24.03.2021 hat eine Änderung der Satzung in Abschnitt A. "Allgemeines" dort § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Darüber hinaus wurde in Abschnitt C. "Verfassung" unter Ziffer I. "Vorstand" § 8 (Zusammensetzung und Amtszeit des Vorstands, Geschäftsordnung) geändert. Firma geändert, nun: CARIAD SE.

2021-04-09:
Ausgeschieden als Mitglied des Leitungsorgans : Dr. Hofmann, Martin, Leiferde, *22.09.1981. Eingetreten als Mitglied des Leitungsorgans : Dr. Zugehör, Rainer, Berlin, *08.01.1970, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.

2021-05-10:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2021-06-18:
Eine aktuelle Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2021-06-23:
Die Hauptversammlung vom 24.03.2021 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 1.000,00 EUR sowie die Änderung des § 5 der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 1.001.000,00 EUR.

2021-08-13:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 02.08.2021 Teile des Vermögens der diconium digital GmbH mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRB 758328) nämlich alle Geschäftsanteile der übertragenden Gesellschaft an der diconium 42 GmbH mit Sitz in Stuttgart als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Gemäß § 125 in Verbindung mit § 62 Umwandlungsgesetz sind die Abspaltungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger entbehrlich. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2021-09-06:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01.09.2021 wirksam geworden.

2021-09-28:
Prokura erloschen: Dr. Haack, Tim Jonas, Berlin, *17.09.1982. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Mitglied des Leitungsorgans oder einem anderen Prokuristen: Schneider, Stefan, Neuburg an der Donau, *28.06.1979.

2021-11-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.09.2021 mit der diconium 42 GmbH mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRB 773651) verschmolzen. Gemäß § 62 Umwandlungsgesetz sind die Verschmelzungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger entbehrlich. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2021-11-09:
Eingetreten als Mitglied des Leitungsorgans : Longo, Lynn Ash, München, *10.01.1973, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.

2022-02-24:
Eine aktuelle Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2022-02-28:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Mitglied des Leitungsorgans oder einem anderen Prokuristen: Ebenau, Nicole, Leonberg, *22.04.1977.

2022-04-11:
Ausgeschieden als Mitglied des Leitungsorgans : Neuhold, Werner, Gaimersheim, *07.02.1965. Eingetreten als Mitglied des Leitungsorgans : Dr. Sedran, Thomas, Grünwald, *13.10.1964, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.

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