2008-07-29: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dormayr, Herbert, Petersdorf OT Alsmoos, *25.05.1946.
2014-01-07: Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2013 hat die Änderung des § 8 (Verbandszugehörigkeit; Personalangelegenheiten) der Satzung beschlossen. Personendaten (Wohnort) geändert, nun: Geschäftsführer: Hofmann, Brigitta, Kempten, *01.07.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-12-24: Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2015 hat die Änderung des § 1 Ziff. 1 der Satzung beschlossen. Neue Firma: CAS Caritas Augsburg Solidarwerk gemeinnützige GmbH.
2017-06-29: Die Gesellschafterversammlung vom 14.06.2017 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand und Vertretungsregelung. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinn des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist im Rahmen der Zielsetzungen der Caritas der Katholischen Kirche die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens im Sinn von § 52 Abs. 2 Nr. 2 Abgabenordnung und in diesem Rahmen auch die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinn von § 53 AO. Der Betrieb der Gesellschaft erfolgt aus dem Selbstverständnis und gemäß der Zielbestimmung der Caritas als einer Wesensfunktion der Katholischen Kirche. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Förderung, Betreuung, Beratung und Pflege von Personen, die wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes, insbesondere aufgrund ihrer Gebrechen, Behinderung oder Erkrankung der Hilfe aus christlicher Verantwortung bedürfen; Betrieb von Einrichtungen der Alten- und Krankenhilfe sowie des Wohlfahrtswesens als Zweckbetrieb im Sinn des § 65 AO bzw. die Beteiligung an gemeinnützigen Gesellschaften, deren Unternehmensgegenstand ebenfalls der Betrieb solcher Einrichtungen ist. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der gemeinnützigen Unternehmen CAB Caritas Augsburg Betriebsträger gemeinnützige GmbH mit Sitz in Augsburg (AG Augsburg HRB 16232), Albertusheim gemeinnützige GmbH mit Sitz in Augsburg (AG Augsburg HRB 16912), Paula-Lindauer-Stiftung mit Sitz in Peißenberg, Notburga-Förderstiftung mit Sitz in Neusäß und Hospital-Stiftung Dinkelscherben mit Sitz in Dinkelscherben Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Hofmann, Brigitta, Kempten, *01.07.1963, einzelvertretungsberechtigt.
2018-04-12: Beim Amtsgericht Augsburg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 3 S. 2 GmbHG.
2019-03-09: Die Gesellschaft hat am 13.05.2015 mit dem Caritasverband für die Diözese Augsburg e.V. mit dem Sitz in Augsburg als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 20.12.2018 zugestimmt.
2019-08-13: Die Ökumenische Sozialstation St. Martin gemeinnützige Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Landsberg am Lech ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.02.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-08-15: Die Caritas Sozialstation Diakonie Mindelheim gemeinnützige Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Mindelheim ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.12.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag (Genehmigung der übernehmenden Gesellschaft am 10.12.2018) mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-10-10: Beim Amtsgericht Augsburg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 3 S. 2 GmbHG.
2021-03-16: Beim Amtsgericht Augsburg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 3 S. 2 GmbHG.
2021-08-28: Die Sozialstation Mering gemeinnützige GmbH mit dem Sitz in Mering ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.02.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-04-02: Beim Amtsgericht Augsburg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 3 S. 2 GmbHG.