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CASA - Internationale Sprachschule gemeinnützige GmbH

Spezialschule, Uhr Schließzeiten, Wunschsprache..., TANDEM, Studentinnen und Studenten, Prüfungszentrum, DaF, Hausgezeichnet
Adresse / Anfahrt
Am Dobben 14-16
28203 Bremen
Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-09-14:
Casa - Internationale Sprachschule gemeinnützige GmbH; Bremen; Geschäftsanschrift: Am Dobben 14-16, 28203 Bremen; Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 in der jeweils gültigen Fassung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Kapital: 25.000 EUR; Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: Riebe, Werner, *13.12.1953, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 30.08.2017; Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Casa - Internationale Sprachschule Bremen e. V. mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, VR 3897 HB) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 30.08.2017. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2017-12-12:
CASA - Internationale Sprachschule gemeinnützige GmbH; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.12.2017 ist die Firma und entsprechend § 1 des Gesellschaftsvertrages geändert.