2015-10-29: Firma: Blitz B15-681 GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: c/o Blitzstart Holding AG, Theresienhöhe 30, 80339 München; Gegenstand: die Verwaltung des eigenen Vermögens. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Gogalla, Katja, *11.04.1968, München; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2.
Selnes, Randi Mette, *02.03.1978, München; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 23.09.2015
2015-11-26: Firma: CASA Home & Living GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Winsstraße 62, 10405 Berlin; Gegenstand: Die Erbringung von Internetdienstleistungen sowie sämtliche hiermit verwandte Geschäfte, insbesondere im Bereich Home & Living, wie unter anderem der Betrieb und die Unterhaltung von E-Commerce- und Werbeplattformen und die Erbringung aller damit einhergehenden Dienstleistungen. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Gogalla, Katja; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Selnes, Randi Mette; Geschäftsführer: 3.
Schmidt-Amelung, Florian, *11.09.1981, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 4.
Poursanidis, Theofilos, *11.02.1972, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.11.2015 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Firma bisher: Blitz B15-681 GmbH
2016-08-09: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Torstraße 19, 10119 Berlin; Stamm- bzw. Grundkapital: 33.333,00 EUR; Änderung zu Nr. 3: Geschäftsführer: Schmidt-Amelung, Florian; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 4: Geschäftsführer: Poursanidis, Theofilos; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 5.
Biedka, Frank, *12.07.1968, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.07.2016 ist das Stammkapital um 8.333,00 EUR auf 33.333,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.
2016-12-08: Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Poursanidis, Theofilos
2017-01-11: Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Schmidt-Amelung, Florian
2017-05-04: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Greifswalder Straße 212 - 213, 10405 Berlin; Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Biedka, Frank; Geschäftsführer: 6.
Althaus, Bert, *21.08.1978, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 7.
Dr. Schneider, André, *04.01.1980, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 8.
Steinhäuser, Philipp, *15.05.1984, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
2018-03-12: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.11.2017 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Home24 AG mit Sitz in Berlin verschmolzen.
Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.