2019-12-06: Partnerschaft. Gegenstand: Die gemeinsame Ausübung des Architektenberufs der Partner. Die Partnerschaft beachtet die für die Berufsangehörigen nach §2 HmbArchtG geltenden Berufspflichten. Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Cattau, Torsten, Architekt, Hamburg, *06.05.1972; Cattau, Daniela, Architektin, Hamburg, *25.06.1972.