2016-10-21: Partnerschaft. Gegenstand: Die ausschließliche Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 1 SAIG. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Beaumont, Christina, Architektin, Saarlouis, *07.09.1975; Gergen, Achim, Architekt, Saarlouis, *26.03.1974.