2015-02-05: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.02.2015. Geschäftsanschrift: Rheinstraße 13, 76185 Karlsruhe . Gegenstand: Das Betreiben von Kaffeehäusern, Restaurants und Kaffeeshops. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Buchmayer, Norbert, geb. Urbitsch, Karlsruhe, *05.04.1952; Buchmayer, Christine, Karlsruhe, *06.11.1970, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-03-15: Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: Buchmayer Hotelmanagement GmbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Ottostraße 1 a, 76227 Karlsruhe. Gegenstand geändert; nun: Der Betrieb, die Leitung, Organisation und Geschäftsführung von Hotels.
2019-11-14: Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.08.2019 zum Zwecke der Verschmelzung mit "CBU Hotelmanagement GmbH", Karlsruhe auf 26.000,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlage) beschlossen. 26.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.08.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "CBU Hotelmanagement GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 711439) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-12-19: Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: CBU Hotelmanagement GmbH.