2012-11-09: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.07.2012. Die Gesellschafterversammlungen vom 14.09.2012, 22.10.2012 und 29.10.2012 haben die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; es sind insbesondere § 1 (Firma, Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Stammkapital) geändert. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 25.000,00 EUR erhöht. Der Sitz ist von Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 742004) nach Karlsruhe verlegt. Bisher: "BWBS XXXIV. UG (haftungsbeschränkt)". Geschäftsanschrift: Waldstraße 32, 76133 Karlsruhe. Gegenstand geändert; nun: Das Betreiben gastronomischer Einrichtungen jeglicher Art sowie die Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Bestellt als Geschäftsführer: Götze, Sascha, Stuttgart, *05.07.1988; Hoppe, Marc Alexander, Karlsruhe, *09.08.1978; Ilter, Anthony, Karlsruhe, *13.03.1990, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wacker, Stefan, Aalen, *03.09.1964.
2014-08-13: Nicht mehr Geschäftsführer: Götze, Sascha, Stuttgart, *05.07.1988; Hoppe, Marc Alexander, Karlsruhe, *09.08.1978.
2020-10-30: Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 16.03.2020 mit Nachtrag vom 03.07.2020 in die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts mit der Bezeichnung "KACLUB GbR", Karlsruhe, bestehend aus "KAFOLLOW Ltd,", London (Companies House England und Wales, Registration Number 12513799), "KACLUB Ltd,", London (Companies House England und Wales, Registration Number 12513997) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Firma ist erloschen gemäß § 200 Abs. 5 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.