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CERSS Kompetenzzentrum Bahnsicherungstechnik GmbH

Beratung und Consulting, Bewertungsstelle, Inspektionsstelle..., Bahnbezug, Bahnsystemingenieurwesen, Eisenbahnsicherungstechnik, Verkehrsingenieurwesen, Schienenverkehr, Pensum
Adresse / Anfahrt
Bernhardstraße 77
01187 Dresden
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Gründung 2007
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2020-08-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.07.2020. Geschäftsanschrift: Ostra-Allee 9, 01067 Dresden. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Loroch, Christian, Dresden, *17.12.1959, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-10-09:
Bestellt: Geschäftsführer: Trinckauf, Bettina, Dresden, *11.11.1956, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Loroch, Christian, Dresden, *17.12.1959. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dr. Kunze, Michael, Ohorn, *30.11.1984; Prof. Dr. Trinckauf, Jochen, Dresden, *26.12.1953.

2020-11-20:
Es wird gemäß § 122d UmwG darauf hingewiesen, dass der Entwurf eines Verschmelzungsplanes beim Handelsregister eingereicht worden ist. Folgende Angaben werden bekanntgemacht: An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt (§ 122d Satz 2 Nr. 2, 3 UmwG): Die Cerss Limited, eine Private Limited Company nach englischem Recht, mit dem Sitz in Birmingham, Großbritannien, eingetragen in Companies House Cardiff, Company No. 06379466, als übertragende Gesellschaft sowie die LK Fünfhundertelfte Vermögensverwaltungs GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit dem Sitz in Dresden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 40363, als übernehmende Gesellschaft. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Cerss Limited auf die LK Fünfhundertelfte Vermögensverwaltungs GmbH die folgenden Rechte zu (§ 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG): a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (LK Fünfhundertelfte Vermögensverwaltungs GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung und der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Dresden ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der LK Fünfhundertelfte Vermögensverwaltungs GmbH unter deren Geschäftsanschrift Ostra-Allee 9 in 01067 Dresden, geltend machen, vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Einbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadenersatzanspruch besteht.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der LK Fünfhundertelfte Vermögensverwaltungs GmbH unter deren Geschäftsanschrift OstraAllee 9 in 01067 Dresden geltend zu machen, unter genauer Bezeichnung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung. unter der vorgenannten Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmende LK Fünfhundertelfte Vermögensverwaltungs GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Cerss Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist, (vgl. Reg. 14 CCBMR). ). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderung im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.) c) Rechte der Minderheitsgesellschafter Weder die LK Fünfhundertelfte Vermögensverwaltungs GmbH noch die Cerss Limited hat Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung von deren Rechten entfallen.

2021-01-20:
Die Cress Limited mit dem Sitz in Birmingham, Vereinigtes Königreich (Companies House of England and Wales, Nr. 06379466) ist auf Grund des gemeinsamen Verschmelzungsplanes vom 21.12.2020 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2021-01-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.01.2021 hat die Änderung der §§ 1 sowie 3 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: CERSS Kompetenzzentrum Bahnsicherungstechnik GmbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Bernhardstr. 77, 01187 Dresden. Neuer Gegenstand: Erbringen von Ingenieurdienstleistungen, Forschungsdienstleistungen, Risikoanalysen, Sicherheitsnachweisen, Gutachten und Zertifizierungen auf dem Gebiet des Verkehrsingenieurwesens und der Sicherheitswissenschaften und insbesondere Bahnsysteme betreffend. Die Cerss Limited mit dem Sitz in Birmingham, Vereinigtes Königreich (Companies House of England and Wales, Nr. 06379466) ist auf Grund des gemeinsamen Verschmelzungsplanes vom 21.12.2020 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2021-03-15:
Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Kunze, Michael, Ohorn, *30.11.1984; Prof. Dr. Trinckauf, Joachim - genannt Jochen, Dresden, *26.12.1953, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Dr. Kunze, Michael, Ohorn, *30.11.1984; Prof. Dr. Trinckauf, Jochen, Dresden, *26.12.1953. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Menzel, Daria, Dresden, *11.08.1989; Oelsner, Jenny, Dresden, *06.05.1990.

2022-05-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.04.2022 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Prof. Dr. Trinckauf, Joachim, Dresden, *26.12.1953; Trinckauf, Bettina, Dresden, *11.11.1956.

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