2006-09-14: Die CF - Fliesenhandel Schubert GmbH mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 5795 ) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2006 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag mit dem Handelsgeschäft des Einzelkaufmanns im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.