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CGN-Training GmbH

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Venloer Straße 517
50825 Köln
1x Adresse:

Venloer Straße 510
50825 Köln


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4x HR-Bekanntmachungen:

2017-09-08:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2017. Geschäftsanschrift: Venloer Straße 517, 50825 Köln. Gegenstand: IT-Training & Consulting. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Keck, Christine, Köln, *27.04.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-11-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.11.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Ziffer 1. und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Microsoft-Seminare & Consulting. Nicht mehr Geschäftsführer: Keck, Christine, Köln, *27.04.1967. Bestellt als Geschäftsführer: Hasbach, Robert, Köln, *11.04.1959, einzelvertretungsberechtigt.

2019-05-20:
Nicht mehr Geschäftsführer: Hasbach, Robert, Köln, *11.04.1959. Bestellt als Geschäftsführer: Keck, Christine, Köln, *27.04.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-12-22:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.12.2021 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin, Frau Christine Keck, verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.