2017-02-23: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.02.2017. Geschäftsanschrift: Erika-Mann-Straße 62-66, 80636 München. Gegenstand des Unternehmens: Vergleich und Vermittlung von Finanzdienstleistungen aller Art, insbesondere, aber nicht beschränkt auf Vergleich und Vermittlung von Baufinanzierungen. Die Erbringung von Finanzdienstleistungen im Sinne von § 1 Abs. 1a KWG ist nicht Gegenstand des Unternehmens. Ferner Erstellung und Betrieb eines Internetportals verbunden mit der Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Darüber hinaus Betrieb einer Media-, Marketing- und Werbeagentur verbunden mit Erbringung von sonstigen Dienstleistungen in diesem Bereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Röttele, Christoph, Lenggries, *14.08.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Geschäftsführer: Foitzik, Ingo, Gräfelfing, *28.06.1975, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft hat am 14.02.2017 mit der CHECK24 Vergleichsportal für Versicherungsprodukte GmbH mit dem Sitz in München als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 14.02.2017 zugestimmt.
2017-06-09: Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 28.3.2017 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.3.2017 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag Teile des Vermögens von der CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 163560) übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-06-21: Die Abspaltung wurde am 14.6.2017 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen .