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CHECKMARK GmbH

Unternehmensberatung, Management-Service, Wachstumsberatung..., Marketingberatung, Centricity, Archetypische, Consulting®, Marktpositionierung
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Breite Weg 38
76547 Sinzheim
1x Adresse:

Pariser Ring 5
76532 Baden-Baden


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6x HR-Bekanntmachungen:

2009-05-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.04.2009. Geschäftsanschrift: Pariser Ring 5, 76532 Baden-Baden. Gegenstand: a) Die betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung mit den Schwerpunkten Management, Leadership, Marketing, Mentoring, Coaching. b) Die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Goß, Markus, Fort-Louis (Frankreich), *07.07.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-05-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.04.2009. Geschäftsanschrift: Pariser Ring 5, 76532 Baden-Baden. Gegenstand: a) Die betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung mit den Schwerpunkten Management, Leadership, Marketing, Mentoring, Coaching. b) Die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Goß, Markus, Fort-Louis (Frankreich), *07.07.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-07-03:
Bekanntmachung gemäß § 122 d UmwG i.V.m. § 10 HGB Grenzüberschreitende Verschmelzung der "CHECKMARK Consulting Limited", Birmingham/Großbritannien auf die "CHECKMARK GmbH", Baden-Baden/Deutschland. Die Gesellschaft hat am 23.06.2009 den Verschmelzungsplan vom 22.06.2009 zwischen der "CHECKMARK Consulting Limited", Birmingham/Großbritannien (Companies House, Cardiff Registrierungsnr. 05669771) und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht. An der Verschmelzung sind beteiligt: a) als übertragende Gesellschaft die "CHECKMARK Consulting Limited" mit Sitz in Birmingham/Großbritannien eine private company limited by shares des englischen Rechts eingetragen im Companies House, Cardiff, Registrierungsnr. 05669771 und b) als übernehmende Gesellschaft die "CHECKMARK GmbH" mit Sitz in Baden-Baden/Deutschland eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung des deutschen Rechts eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim, HRB 706609. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern sind nicht bekannt zu machen, da alle Gesellschafter aller beteiligten Gesellschaften im Rahmen der Verschmelzung gleichwertig behandelt werden und demnach außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Gesellschaft ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen Gesellschaft Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen Gesellschaft nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen Gesellschaft gern. § 122a Abs. 2, 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistung können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche; insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein; vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruchs. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der deutschen Gesellschaft unter deren Geschäftsanschrift Pariser Ring 5, 76532 Baden-Baden geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden.

2010-04-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit der "CHECKMARK Consulting Limited", Birmingham/Großbritannien (Companies House, Cardiff Registrierungsnummer 5669771) auf 25.500,00 EUR erhöht. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplanes vom 22.06.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.12.2009 und 21./26.06.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht "CHECKMARK Conuslting Limited", Birmingham/Großbritannien (Companies House, Cardiff Registrierungsnummer 5669771) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-04-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2009 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; es ist insbesondere § 3 jetzt § 4 (Stammkapital) geändert. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 51.000,00 EUR erhöht.

2019-03-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.01.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Sitz verlegt; nun: Sinzheim. Neue Geschäftsanschrift: Breite Weg 38, 76547 Sinzheim.

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