2008-04-22: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.03.2008. Gegenstand: Die Beratung und die Dienstleistungen für die chemische Industrie, sowie die Interessenvertretung von Chemikalienherstellern und -anwendern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Drohmann, Dieter, Roetgen, *02.03.1963; Dipl.-Geogr. Knab, Bernhard Hans, Worms, *15.10.1963, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-09-15: Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.-Geogr. Knab, Bernhard Hans, Worms, *15.10.1963. Einzelprokura: Reis, Karl-Heinz, Biblis, *04.05.1960.
2008-10-27: Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Geschäftsführung), § 14 (Beschlußfassung), § 16 (Gewinn und Verlust) beschlossen.
2013-08-19: Bestellt als Geschäftsführer: Reis, Karl-Heinz, Biblis, *04.05.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Reis, Karl-Heinz, Biblis, *04.05.1960.
2014-08-21: Änderung der Geschäftsanschrift: Herrnsheimer Hauptstraße 1 b, 67550 Worms.
2019-03-20: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.01.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.01.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.01.2019 mit der REACh ChemAdvice GmbH mit Sitz in Kelkheim (Amtsgericht Königstein im Taunus - HRB 7618) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-04-09: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.03.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.03.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.03.2020 mit der Chemservice EHNS GmbH mit Sitz in Worms verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.