2006-02-22: Gegenstand: Die Vermietung und Verpachtung von Geschäftsräumen und Büro- und Betriebseinrichtungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen für zu errichtende und bestehende Unternehmen unter Beachtung wirtschaftsfördernder Aspekte. Stamm- bzw. Grundkapital: 51.200 EUR Rechtsform: Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 15.12.2005 sowie 15.02.2006 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt und auf 51.200 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Gegenstand), § 4 (Stammkapital), § 5 (Verfügung über Geschäftsanteile), § 6 (Vertretung), § 7 (Gesellschafterbeschlüsse), § 8 (Aufsichtsrat), § 9 (Jahresabschluss); § 13 ist entfallen..
2007-08-10: Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.07.2007 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst..
2013-06-10: Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Dr. Seiff, Florian; Geschäftsführer:; 2. Sillmann, Roland, *15.01.1971, Berlin.
2016-02-02: Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Dr. Raetz, Gerhard
2016-09-01: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Bismarckstraße 10-12, 10625 Berlin; Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der WISTA-MANAGEMENT GMBH WISSENSCHAFTS- UND WIRTSCHAFTSSTANDORT BERLIN-ADLERSHOF mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 40362 B) vom 22.07.2016, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom selben Tage zugestimmt hat.
2016-09-26: Firma: CHIC MANAGEMENT GmbH; Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Vermietung, Verpachtung und sonstige Bewirtschaftung eigenen Grundbesitzes und beweglichen Vermögens. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.07.2016 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst, insbesondere in § 1 und § 3 (Gegenstand des Unternehmens).
2021-12-09: Änderung zu Nr. 2: hinsichtlich des Wohnortes; Geschäftsführer: Sillmann, Roland, *15.01.1971, Preetz; Geschäftsführer: 3.
Bielfeldt, Gerald, *07.08.1966, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
2021-12-13: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.12.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die WISTA Management GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 40362 B) verschmolzen.
Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Der mit der WISTA Management GmbH (vormals: WISTA-MANAGEMENT GMBH WISSENSCHAFTS- UND WIRTSCHAFTSSTANDORT BERLIN-ADLERSHOF) mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 40362 B) bestehende Gewinnabführungsvertrag vom 22.07.2016 ist durch Verschmelzung beendet.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.