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CI Werk GmbH

Adresse / Anfahrt
Richard-Wagner-Straße 11
76669 Bad Schönborn
1x Adresse:

Bruchsaler Straße 22
68753 Waghäusel


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4x HR-Bekanntmachungen:

2016-04-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.03.2016 mit Nachtrag vom 27.04.2016. Geschäftsanschrift: Richard-Wagner-Straße 11, 76669 Bad Schönborn. Gegenstand: Unternehmensberatung, insbesondere in den Bereichen Grafik und Markenbildung, Handel mit Elektronikkomponenten, Software und anderen Handelswaren, Entwicklung von Marketingkonzepten, Softwareentwicklung und Erbringung von IT-Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Bender, Michael Heinrich, Bad Schönborn, *16.02.1986; Rau, Jochen Josef, Kronau, *24.07.1983; Stehling, Philipp, Karlsruhe, *09.11.1979, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-02-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.01.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Sitz verlegt; nun: Waghäusel. Geschäftsanschrift: Bruchsaler Straße 22, 68753 Waghäusel.

2021-09-02:
Nicht mehr Geschäftsführer: Bender, Michael Heinrich, Bad Schönborn, *16.02.1986. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.08.2021 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Rau Management GmbH", Waghäusel (Amtsgericht Mannheim HRB 723855) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-10-13:
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 03.09.2021 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.