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CINITAR Consulting GmbH

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Ahornweg 4
89275 Elchingen
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HR-Bekanntmachungen:

2013-09-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2013. Geschäftsanschrift: Ahornweg 4, 89275 Elchingen. Gegenstand des Unternehmens: a. die Beratung und Dienstleistung für Informationstechnologien (IT) und Telekommunikation (TK); die Konzeption, die Erstellung und der Betrieb von IT und TK Anlagen und Lösungen; der Ankauf, der Verkauf und die Vermietung von IT und TK Hard- und Software sowie Zubehör; die Softwareentwicklung zur Optimierung von Geschäftsprozessen; die Entwicklung, die Programmierung und der Betrieb von Internetauftritten (Webseiten und Portalen); Schulungen und die Prozessberatung. b. die Vermietung sowie der An- und Verkauf von beweglichen Wirtschaftsgütern. c. die Errichtung, der Erwerb und der Betrieb von Photovoltaik-Anlagen sowie Solarthermieanlagen und anderen regenerativen Energieerzeugungsanlagen, die Einspeisung der Energie in das Netz für die allgemeine Versorgung, der Verkauf von Energie sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Betätigungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Leißner, Steffen, Elchingen, *25.03.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Steffen Leißner, Elchingen, * 25.03.1971, als Inhaber des unter der Firma Steffen Leißner IT-Consulting e.K., mit Niederlassung in Elchingen (Amtsgericht Memmingen, HRA 12462) betriebenen Einzelunternehmens. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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