2011-05-25: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.05.2011. Geschäftsanschrift: Schreyerring 27, 22309 Hamburg. Gegenstand: (1) Zweck der Gesellschaft ist es, sozial und wirtschaftlich benachteiligten, insbesondere (psychisch) behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen sowie - insbesondere allein erziehenden - Frauen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Sie will dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Der Zweck wird unter Zuhilfenahme geeigneter öffentlicher Mittel und Förderprogramme durch die Bereitstellung entsprechender Beratungsangebote, Qualifizierungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen erfüllt. Ferner wird er durch den Betrieb von lntegrationsfirmen nach SGB IX und die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erfüllt. (2) Die Gesellschaft wendet sich mit ihrer Tätigkeit an Bewohner und Bewohnerinnen in wirtschaftlich und sozial benachteiligten Quartieren und Stadtteilen der Metropolregion Hamburg. Ihr Ziel ist es, negative materielle und immaterielle Folgen von Armut und Langzeitarbeitslosigkeit zu lindern und zu bekämpfen. Ihr Ziel wird erreicht u.a. durch den Betrieb von geeigneten Begegnungsstätten und gastronomisch ausgerichteten Treffpunkten. (3) Die Gesellschaft versteht sich als kooperatives Projekt, das sich aktiv an der Umsetzung stadteilkultureller und sonstiger kultureller Angebote beteiligt. (4) Zur Durchführung dieser Aufgaben kann die Gesellschaft eine oder mehrere Hilfspersonen gem. § 57 (1) Satz 2 AO einsetzen. (5) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Körperschaften und gemeinnützigen Körperschaften zu beteiligen. (6) Die Gesellschaft beschafft Mittel zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke der ALRAUNE gGmbH. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Renner, Holger, Hamburg, *28.06.1963; Stümpel, Holger, Gorleben, *13.09.1957, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
2011-07-19: Die Gesellschafterversammlung vom 04.07.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Zweck der Gesellschaft), 3 und 15 beschlossen. (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der (beruflichen) Bildung, die Förderung der Hilfe für Behinderte, die Förderung der Jugendhilfe und die Förderung mildtätiger Zwecke. (2) Die Gesellschaft soll sozial und wirtschaftlich benachteiligten, insbesondere (psychisch) behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen sowie - insbesondere allein erziehenden - Frauen die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen. Sie will dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Der Zweck wird unter Zuhilfenahme geeigneter öffentlicher Mittel und Förderprogramme durch die Bereitstellung entsprechender Beratungsangebote, Qualifizierungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen erfüllt. Ferner wird er durch den Betrieb von Integrationsfirmen nach SGB IX und die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erfüllt. (3) Die Gesellschaft wendet sich mit ihrer Tätigkeit an Bewohner und Bewohnerinnen in wirtschaftlich und sozial benachteiligten Quartieren und Stadtteilen der Metropolregion Hamburg. Ihr Ziel ist es, negative materielle und immaterielle Folgen von Armut und Langzeitarbeitslosigkeit zu lindern und zu bekämpfen. Ihr Ziel wird erreicht u.a. durch den Betrieb von geeigneten Begegnungsstätten und gastronomisch ausgerichteten Treffpunkten. (4) Die Gesellschaft versteht sich als kooperatives Projekt, das sich aktiv an der Umsetzung stadteilkultureller und sonstiger kultureller Angebote beteiligt. (5) Zur Durchführung dieser Aufgaben kann die Gesellschaft eine oder mehrere Hilfspersonen gem. § 57 (1) Satz 2 AO einsetzen. (6) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Körperschaften und gemeinnützigen Körperschaften zu beteiligen. (7) Der Satzungszweck wird ebenfalls verwirklicht durch die materielle Unterstützung der ALRAUNE gGmbH. (8) Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung von steuerbegünstigten Zwecken im Sinne von Abs. 1 durch die ALRAUNE gGmbH.