2018-07-12: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.07.2018. Geschäftsanschrift: Im Mediapark 6, 50670 Köln. Gegenstand: die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Computer-Software und der Handel mit Rechten und das Betreiben von Internetangeboten und -dienstleistungen sowie die Vornahme aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte, einschließlich dem Kauf und Verkauf von Computer-Hardware. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schnietz, Cornel, Köln, *03.02.1972; Schovenberg, Robert, Köln, *11.02.1970, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-10-11: Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung aus der Content Management Aktiengesellschaft, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 32668) beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.07.2018 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2018 Teile des Vermögens - den Geschäftsbereich "OEM" - der Content Management Aktiengesellschaft mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 32668) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.