2019-08-13: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.08.2019. Geschäftsanschrift: Siebengebirgsstraße 15, 53572 Bruchhausen. Gegenstand: Betrieb eines Fachverlages für medizinische Fortbildung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wiedemann, Jan-Hendrik, Bad Honnef, *07.05.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-12-11: Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des von Herrn Jan-Hendrik Wiedemann, Bad-Honnef, *07.05.1965, als Inhaber unter der Firma "CME-Verlag - Inh. Jan Wiedemann e.K." mit Niederlassung in Bruchhausen (Amtsgericht Montabaur, HRA 22335) betriebenen Unternehmens beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2019 das von Herrn Jan-Hendrik Wiedemann, Bad-Honnef, *07.05.1965, als Inhaber unter der Firma "CME-Verlag - Inh. Jan Wiedemann e.K." mit Niederlassung in Bruchhausen (Amtsgericht Montabaur, HRA 22335) betriebene Unternehmen im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.