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CNC-Bearbeitungstechnik Nenninger GmbH & Co. KG

Essentiell, Seitenaufrufen, Nutzungserlebnis..., CNC-Drehen, CNC-Fräsen, CNC-Bearbeitung und Service
Adresse / Anfahrt
Heinrich-Hertz-Straße 9
74354 Besigheim
Kontakt
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-03-17:
(Das CNC-Fräsen, CNC-Drehen, Kennzeichnen und Montieren von Bauteilen und Baugruppen für den Maschinen- und Automobilbau. Hinzu kommt die technische Beratung, Konstruktion und Vermessung von Prototypen und Neuteilen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Heinrich-Hertz-Straße 9, 74354 Besigheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Nenninger Verwaltung GmbH, Besigheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 760203), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-09-11:
Firma geändert; nun: CNC-Bearbeitungstechnik Nenninger GmbH & Co. KG. Der Einzelkaufmann Nenninger, Peter, Obersulm, *12.08.1985 hat als Inhaber der Firma "CNC-Bearbeitungstechnik Nenninger e.K.", Besigheim das von ihm betriebene Unternehmen, mit Ausnahme des im Grundbuch von Mundelsheim, Blatt 4529, BV Nr. 1, Flst. 6854/18 eingetragenen Grundbesitzes sowie der Verbindlichkeiten aus dem Darlehen bei der Volksbank Strohgäu, Korntal Münchingen, Darl.Nr. 28315227, im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.08.2018 und des Versammlungsbeschlusses vom 16.08.2018 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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