2018-05-15: Eingetragene Genossenschaft. Satzung errichtet am 26.02.2018. Gegenstand des Unternehmens: (1) Die Genossenschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO) in der jeweils gültigen Fassung. Die Akademie und ihre Einrichtungen dienen der Allgemeinheit, ohne Rücksicht auf Weltanschauung, Herkunft oder Vermögensverhältnisse. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Erwerbs und/oder der Wirtschaft der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Geschäftsfelder sind Hochschulkooperationen, Forschung, Lehre, Studium, Wissens- und Technologietransfer (WTT), Weiterbildung. Ziel ist Planung, Aufbau und Betrieb einer staatlich anerkannten Hochschule. (3) Etwaige Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Genossenschaft. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung der Genossenschaft nicht mehr, als ihre eingezahlten Geschäftsanteile zurück. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Schlipp, Frank-Andre, Nürnberg, *07.05.1967.
2019-04-25: Die Generalversammlung vom 14.12.2018 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gemeinnütziger Zweck, Gegenstand), 13 (Wissenschaftlicher Beirat) sowie 14 (Liquidation). Firma geändert, nun: Neue Firma: CooperativeGlobal-University eG. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung von Volks- und Berufsbildung, Hochschulkooperationen, Lehre, und Studium. Langfristiges Ziel ist die Planung, der Aufbau und Betrieb einer staatlich anerkannten Hochschule auf gemeinnütziger Basis. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) Maßnahmen, die der interdisziplinären Kommunikation und Kooperation sowie der öffentlichen Darstellung von kooperativen Rechts- und Gesellschaftsformen dienen, d.h. insbesondere Veranstaltungen, die der Allgemeinheit zugänglich sind, das Erstellen von Publikationen sowie die Verleihung wissenschaftlicher Preise sowie die Aus- und Weiterbildung für erwachsene Berufstätige und des wissenschaftlichen Nachwuchses; b) Herausgabe von Mitteilungen und anderen Informationen sowie Veröffentlichung von Forschungsergebnissen zur gesellschaftlichen und kulturellen Bildung in den Bereichen Kooperationsmanagement und der Entwicklung alternativer Währungs- und Zahlungssysteme sowie der Pflege und Unterstützung der sich daraus ergebenden wissenschaftlichen und kulturellen Verbindungen; c) Information und kostenlose Beratung gesetzgebender Körperschaften und Verwaltungen zu Kryptowährungen als Beitrag zum besseren Zusammenwirken von Mensch und Technik in kollektiven Kommunikationssystemen. d) Jede Person, Organisation oder Institution kann das Angebot der Genossenschaft in Anspruch nehmen. e) Insbesondere bietet die Genossenschaft Kurse, Seminare, Vorlesungen, Vorträge, Studium und Trainings an. (3) Die Genossenschaft wird als Zweckbetrieb zur unmittelbaren Verwirklichung des satzungsmäßigen Zwecks betrieben. Die Genossenschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Etwaige Mittel der Genossenschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Genossenschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Genossenschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Geschäftsanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.