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72461 Albstadt
1x Adresse:

Eichenstraße 8
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2x HR-Bekanntmachungen:

2020-05-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.04.2020. Geschäftsanschrift: Primelweg 17, 72461 Albstadt. Gegenstand: Entwicklung, der Vertrieb, die Vermietung und der Betrieb von Soft- und Hardwareprodukten sowie damit verbundener nicht genehmigungspflichtiger Unternehmensberatung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Fritz, Pascal, Albstadt, *28.11.1979, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-07-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist zum Zwecke der Ausgliederung des unter der Firma "Pascal Fritz IT-Dienstleistungen e.K.", Albstadt (Amtsgericht Stuttgart HRA 736664) eingetragenen Unternehmens um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 25.100,00 EUR. Der Einzelkaufmann Pascal Fritz, *28.11.1979, Albstadt hat als Inhaber der Firma "Pascal Fritz IT-Dienstleistungen e.K.", Albstadt (Amtsgericht Stuttgart HRA 736664) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 18.05.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.