2014-11-06: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.09.2014. Geschäftsanschrift: Burgunderweg 4/1, 74388 Talheim . Gegenstand: Die Entwicklung von webbasierten Softwarelösungen. Stammkapital: 500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Geschäftsführer: Günther, Philipp Alexander, Talheim, *25.09.1990, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-05-21: Personenbezogene Daten aufgrund Schreibfehler von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Günther, Philip Alexander, Talheim, *25.09.1990, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-08-16: Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 25.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: CODE Technology GmbH. Stammkapital nun: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Günther, Philip Alexander, Talheim, *25.09.1990, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-08-30: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Coaia UG ", Talheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 729940) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.