2014-10-15: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.05.1999 mit Änderung vom 14.08.2012. Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 2 (Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Speyer (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 52730) nach Brühl verlegt. Sitz verlegt; nun: Neue Geschäftsanschrift: Schwetzinger Straße 32, 68782 Brühl. Gegenstand: Die Erbringung von Übersetzungen im medizinischen und medizintechnischen Bereich sowie aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu gründen, zu pachten, zu vertreten oder zu erwerben. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten, sich an solchen beteiligen oder Lizenzen vergeben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Dieser ist einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Weber, Gerlinde, Speyer, *10.10.1965.
2018-09-04: Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Firma in der Schreibweise geändert; nun: COMED Medical Translation GmbH. Sitz verlegt; nun: Walldorf. Geschäftsanschrift: Altrottstraße 31, 69190 Walldorf.
2021-01-05: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.12.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "COMED Clinical Trials GmbH", Walldorf (Amtsgericht Mannheim HRB 731513) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.