2007-01-23: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.09.1989, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 02.10.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von 49163 Bohmte (bisher Amtsgericht Osnabrück HRB 18668) nach Dieburg beschlossen. Gegenstand: Der Handel mit Küchenzubehör, Badzubehör, Geräten der Telekommunikationsindustrie sowie der Vertrieb von Soft- und Hardware. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört auch der Betrieb eines Internetshops. Stammkapital: 51.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Geier, Thomas, Sendenhorst, *15.12.1955, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Heldt, Andreas, Bohmte, *16.03.1962.
2007-10-25: Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2007 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 47,16 DEM sowie eine weitere Erhöhung des Stammkapitals zum Zwecke der Verschmelzung um 26.100,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 sowie eine Änderung in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: COMSHOP24.EU GmbH. Neues Stammkapital: 52.200,00 EUR.
2007-10-25: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Bokom GmbH mit Sitz in Dieburg (Amtsgericht Darmstadt, HRB 85492) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.