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CONGRESS SUPPORT International GmbH

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Adresse / Anfahrt
Kuhbergstraße 28
34131 Kassel
1x Adresse:

Wilhelmshöher Allee 306
34131 Kassel


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10 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-01-31:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2007. Gegenstand: Der An- und Weiterverkauf von Hotelzimmerkontingenten an Pharmafirmen im Rahmen von medizinischen Kongressen weltweit, sowie zusätzliche Dienstleistungen, umfassend die Organisation von Events, Meetings und Tagungen, von Dinners und Bustransfers sowie eine Vorortbetreuung, die Verwaltung von Zimmerlisten, die Buchung von Anreisen und die Durchführung von Teilnehmerregistrierungen bei Kongressen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Torner-Wriebe, Carina, Kassel, *05.02.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Einzelprokura: Schulz, Katrin, Edertal-Mehlen, *05.05.1980.

2009-12-17:
Geschäftsanschrift: Kuhbergstraße 28, 34131 Kassel.

2010-02-22:
Personenbezogene Daten geändert, nun: Einzelprokura: Roth, Katrin, Edertal, *05.05.1980.

2011-11-22:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der CONGRESS SUPPORT Hotel Research &Event Management GmbH mit Sitz in Kassel (Amtsgericht Kassel HRB 13005) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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