2013-04-23: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2012. Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2013 hat die Änderung der Ziffer 1 (Sitz, bisher Reichertshausen, Amtsgericht Ingolstadt HRB 6402) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Lackenhäuser 89, 94089 Neureichenau. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung, Montage und Vertrieb von Skateanlagen - unter der Produktbezeichnung FUN SKATE - und Außensportgeräten, Durchführung von Events sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen im In- und Ausland. Stammkapital: 500,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Maier, Eveline, Neureichenau, *25.11.1975, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-05-13: Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.500,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der CONTERION SPORT SYSTEMS GmbH mit dem Sitz in Neureichenau und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand des Unternehmens sowie Stammkapital. Neue Firma: CONTERION SPORT SYSTEMS GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: - die Herstellung von Außensportgeräten, wie z. B. Skateanlagen, Kleinspielfelder, Eishockeybanden, Bandensysteme für Sportanlagen, synthetische Schlittschuhbahnen und sonstige Außensportgeräte sowie den Verkauf und die Vermietung solcher Anlagen und deren Zubehör, - die Durchführung von Events im eigenen Auftrag und Fremdauftrag, - der Betrieb von Freizeitsportanlagen. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR. Die CONTERION SPORT SYSTEMS GmbH mit dem Sitz in Neureichenau ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-07-01: Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Passau vom 25.06.2020 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
2022-07-26: Von Amts wegen gelöscht gemäß § 395 FamFG: Geschäftsführer: Maier, Eveline, Neureichenau, *25.11.1975.