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CONVERSIO | WAHRE WERTE GmbH & Co.KG

Immobilien, Wohnimmobilien, Analysehaus..., Finanzdienstleister, Analyseprozess, Institutionelle, Gründung, Bindeglied, Due-Diligence-Prozess, RESTICON Verwaltungs, Sanierungsobjekte
Adresse / Anfahrt
Amsterdamer Straße 192
50735 Köln
Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Gründung 2009
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-01-21:
(Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Unternehmen aus dem Bereichen Family Office, Stiftungen, institutioneller Anleger und Finanzdienstleistungen, insbesondere die Analyse und Bewertung von Immobilien und Immobilienangeboten, die Beratung von Bauträgern und Anbietern von Immobilien sowie die Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Immobilienbereich. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: CONVERSIO Verwaltungs GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 96855), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-09-16:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.08.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2019 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Jens Rautenberg, Köln geb. am 07.06.1972 unter der Firma Conversio e.K. in Köln betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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