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COOL & SMART GmbH

Vorname Nachname, Klimatisierung, Anlagenmechaniker..., Absolute Pünktlichkeit, ANstellungsart Festanstellung, Arbeitsmaterial Systematischer, Aufträgen Einweisung, Bedientechnik Service, Einwandfreie Deutschkenntnisse, Fachidioten
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Ludwig-Reichling-Straße 6
67059 Ludwigshafen am Rhein
1x Adresse:

Weißenburger Straße 3
67065 Ludwigshafen am Rhein


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HR-Bekanntmachungen:

2021-09-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.08.2021. Geschäftsanschrift: Weißenburger Straße 3, 67065 Ludwigshafen. Gegenstand: Die Installation von Split-Klimaanlagen inkl. Reparatur, Instandhaltung, Wartung, Dichtheitskontrolle und Rückgewinnung von Kältemitteln sowie Betonbohr- u. Schneidearbeiten. Darüber hinaus übernimmt die Gesellschaft den Einbau von genormten Baufertigteilen, Kabelverlegungen im Hochbau , Gebäudereinigungsarbeiten sowie Arbeiten im Bereich Rolladen- u. Sonderschutztechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schalk, Sascha, Ludwigshafen, *14.07.1993, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Schalk, Sascha, Ludwigshafen/Rhein, geb. 14.07.1993 unter der Firma Sascha Schalk e.K. in Ludwigshafen/Rhein (Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein HRA 61991) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 31.08.2021. Die Ausgliederung wurde wirksam mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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