2013-08-15: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.07.2013 mit Änderung vom 05.08.2013. Geschäftsanschrift: Heinestraße 5, 50321 Brühl. Gegenstand: die Schaffung einer nachhaltigen Unternehmensnachfolge von Klein- und Mittelbetrieben. Beratendes Begleiten sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer eines Betriebes; Moderation der Gespräche bis zur Kaufvertragsunterzeichnung (Vermittlung). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Friedrich, Bernd, Brühl, *02.03.1966, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-09-02: Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der CORRECT Unternehmensvermittlung e.K. mit Sitz in Brühl (Amtsgericht Köln, HRA 29543) beschlossen. Ferner wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: CORRECT Unternehmensvermittlung GmbH. 30.000,00 EUR. Nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 26.08.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2013 und der Zustimmung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2013 ist das unter der Bezeichnung CORRECT Unterhmensvermittlung e.K. mit Sitz in Brühl (Amtsgericht Köln, HRA 29543) geführte Einzelunternehmen aus dem Vermögen des Inhabers ausgegliedert und als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Gesellschaft übertragen worden. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.