2016-08-09: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.07.2016. Geschäftsanschrift: Alte Berg 15, 69254 Malsch. Gegenstand: Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Firmenbeteiligungen, insbesondere die Gründung von Tochtergesellschaften, auch in der Rechtsform von Aktiengesellschaften, sowie die Beratung anderer Unternehmen. Daneben ist es Zweck der Gesellschaft, Vermögen jedweder Art zu erwerben, zu verwalten und dieses in Gewinnerzielungsabsicht einzusetzen, sowie Treuhandgeschäfte zu übernehmen und durchzuführen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Rabe, Hans-Joachim, Malsch, *18.06.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "CORVUS CAPITAL AG", Malsch gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-07-19: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.06.2022 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "AGIS GmbH", Hechingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 777078) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.