2014-06-06: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2014. Geschäftsanschrift: Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart . Gegenstand: Beratung von Unternehmen in der journalistischen und periodischen Unternehmenskommunikation mit Medien aller Art, insbesondere Printmedien wie Zeitschriften, Magazine und Bücher sowie die redaktionelle und gestalterische Umsetzung und Produktion in diesen Medien sowie alle damit verbundenen Geschäfte, die der Vorbereitung, Durchführung und Unterstützung des Hauptgewerbes unmittelbar oder mittelbar dienen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Pohl, Stefan Werner, Stuttgart, *19.02.1981.
2015-04-13: Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 3 (Stammkapital), 5 (Geschäftsführung, Vertretung), 9 (Verfügung über Geschäftsanteile) beschlossen. § 14 (Kündigung, Auflösung) wurde gestrichen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR erhöht. Änderung der Geschäftsanschrift: Möhringer Str. 41/Raum 41, 70199 Stuttgart. Stammkapital nun: 50.000,00 EUR.
2016-04-28: Geschäftsführer: Herrmann, Karl Ulrich, Renningen, *26.05.1946, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Pohl, Stefan Werner, Stuttgart, *19.02.1981.
2018-03-02: Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.02.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "RETRO Promotion GmbH", Renningen (Amtsgericht Stuttgart HRB 253304) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.