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CRNADAK GmbH

Terrassendächer, Rollladen, Garagentore..., Markisen, Jalousien
Adresse / Anfahrt
Bergisch Gladbacher Straße 592
51067 Köln
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-01-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2017. Geschäftsanschrift: Bergisch Gladbacher Straße 592, 51067 Köln. Gegenstand: die Herstellung, der Vertrieb und die Montage von Jalousien, Rollladen, Markisen, Toren und Antrieben sowie Bauelementen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kaspers, Markus, Bergisch Gladbach, *19.06.1974, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Kaspers, Irene, Bergisch Gladbach, *24.04.1978. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kaspers, Kathrin, Bergisch Gladbach, *08.03.1978.

2018-10-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung mit CRNADAK Inh. Markus Kaspers e. K. mit dem Sitz in Köln beschlossen. § 3 des Gesellschaftsvertrages ist in Anpassung an die Kapitalerhöhung durch Beschluss vom 27.08.2018 neu gefasst worden. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 13.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2018 und der Zustimmung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.08.2018 das Vermögen der CRNADAK Inh. Markus Kaspers e. K. mit Sitz in Köln als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung aus dem Vermögen des Inhabers übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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