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CS Gerüstbau GmbH

Geruestbau, Kolonnenführer, Bitte aktiviere JavaScript..., Bauaufzug, Raumgerüste, Fassadenarbeiten, Treppentürme, Vorname Nachname
Adresse / Anfahrt
Römerring 11a
31137 Hildesheim
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-12-23:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2021. Geschäftsanschrift: Römerring 11 a, 31137 Hildesheim. Gegenstand: Vermietung und Verkauf von Gerüsten und Baumaschinen und alle damit im Zusammenhang stehenden genehmigungsfreien Rechtsgeschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführerin: Steinhausen, Corinna, Hildesheim, *11.08.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-06-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.04.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 175.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und Übernahme des Betriebs der Corinna Steinhausen e.K., Hildesheim beschlossen. 200.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 06.04.2022 mit Ergänzung vom 25.05.2022 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung von den gleichen Tagen das Unternehmen als Ganzes des von der Einzelkauffrau Steinhausen, Corinna, Hildesheim, *11.08.1965 unter der Firma Corinna Steinhausen e.K. in Hildesheim betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist am heutigen Tage, mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers, wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.