2011-01-05: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.12.2010. Geschäftsanschrift: Hofmannstraße 5, 81379 München. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung und Vertrieb von Software für Content Management Systeme und Digital Marketing sowie damit verbundene Dienstleistungen. Weiterhin die Entwicklung, der Betrieb und der Vertrieb von Websites und Digital Marketing Systemen in der Cloud. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rudolf, Jan-Peter, München, *06.08.1960, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Dr. Lachenmayr, Peter, Buckenhof, *10.07.1959.
2012-02-22: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Thoma, Alexander, Mering, *16.07.1972.
2018-03-29: Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2018 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neue Firma: CURRY Innovations GmbH. Bestellt: Geschäftsführer: Niedermeier, Nikolaus, Langensendelbach, *23.11.1978, einzelvertretungsberechtigt.
2018-05-31: Die Xparo GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.03.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.